Kategorien
Software

Java, heisse Lizenz oder kalter Kaffee?

Neue Lizenzbestimmungen für Java

Wir haben darüber bereits einen Meldung (ZIM Webseite | Hausmitteilung) veröffenlicht: Seit April 2019 gibt es keine freien, öffentlichen Updates für Java SE 8, JDK 8 und JRE 8 von Oracle. Wer diese Versionen weiterhin zwingend einsetzen möchte, muss eine ‘Subscription’ mit Oracle abschließen.

Wen trifft das an der Bergischen Universität Wuppertal?

  • Alle Rechner, die nicht ausschließlich für Lehrzwecke (also eigentlich alle außer Poolrechner) verwendet werden.
  • Alle Rechner/Clients/Server (=Maschinen), die Oracle Java SE/JRE/JDK 8  verwenden und dessen Nutzung nicht eindeutig vom Lizenzvertrag des Dritthersteller* abdeckt ist.
  • Alle Installationen der Updates 8u211, 8u212 (ab Mitte April 2019) dürfen nur über ein kostenpflichtiges Abonnement/Subscription vorgenommen werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  1. Es kann eine Subscription abgeschlossen werden.
    Problem: Die Kosten sind enorm: Pro Client sind ca. 10-28 € pro Jahr fällig. Bei Servern erfolgt die Lizenzierung über die Cores -> Bei virtuellen Maschinen werden alle physischen Cores, auf denen die Maschine laufen kann, berechnet!
  2. Man kann auf die jeweils kostenfreie neue Java Version migrieren. Die nächste Version wäre Java 11, dann Java 12, etc (s. Supportroadmap).
    Problem: Halbjährige Migrationen sind aus praktischen Gründen schwierig umzusetzen.
  3. Umsteigen auf eine OpenJDK 8 Variante: OpenJDK, Corretto, Zulu, AdoptOpenJDK, etc.
    Problem: Nicht alle Systeme lassen sich problemlos auf eine OpenJDK Variante umstellen. Es kann sein, dass bestimmte Funktionen nicht mehr verwendbar sind oder andere Probleme erscheinen.
  4. Java im aktuellen Zustand belassen und keine neuen Updates mehr installieren.
    Problem: Es entstehen erheblich Sicherheitslücken, wenn Java nicht aktualisiert wird.

* Woher weiß ich, ob die Software, welche Java benötigt, nicht zusätzlich lizenziert werden muss?

Dies können Sie aus den Lizenzinformationen, Nutzungsvereinbarungen oder Produktinformationen ablesen. Oftmals sind die expliziten Informationen nicht direkt auffindbar. Halten Sie in den Vereinbarungstexten Ausschau nach den Begriffen ‘Oracle’, ‘Java’, ‘Dritthersteller’ oder ‘Third Party’. Wenn Sie Fragen zu den Lizenzbedingungen Ihrer eingesetzten Software haben, dann können Sie sich an software@uni-wuppertal.de wenden. Am besten senden Sie dann auch gleich die Lizenzvereinbarungen mit, falls diese vorhanden sind.

Hilfreiche Artikel, die das Verständnis der Problematik verdeutlichen, finden Sie unter den folgenden Links:


Quelle: rz.uni-freiburg.de – Danke!