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Digitale Lehre & Urheberrecht

In 10 Minuten alles Wissenswerte zum Thema Urheberrecht bei digitaler Lehre zu erfahren, klingt sportlich, ist aber möglich. In einem kurzen Video erklären Dorothée Wagner, Andrea Schlotfeld und Julia Bieck von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, worauf man beim Einsatz von urheberrechtlich geschützten und freien Materialien achten muss.

Video ‘Digitale Lehre & Urheberrecht’

Für alle die mehr Zeit haben und sich dem Thema tiefergehend widmen möchten, gibt es:

  • Eine FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Den Infobrief Recht des Deutschen Forschungsnetzes (DFN)
  • Zahlreiche Veröffentlichungen der Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW (RiDHnrw)
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Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning

Im Auftrag des Multimedia Kontor Hamburg haben sich der Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer und Tom Hirche mit den Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre auseinander gesetzt und einen Leitfaden für die alltägliche Praxis in der Lehre erstellt. Man kann den Leitfaden hier kostenlos laden: Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017.pdf

Der Text erklärt in verständlicher Form die rechtlichen Grundlagen, die bei der Erstellung und Verwendung von E-Learning sowie Open Educational Ressources (OER) relevant sind. Sehr schön sind die immer wieder auf die Praxis bezogenen Beispiele.

Abb.: Screenshot aus dem Praxisleitfaden

Informieren Sie sich mit diesem Text zu den verschiedenen Lizenzformen, wie z.B. Creative Commens und erfahren Sie mehr über die Besonderheiten im deutschen Urheberrecht. Das Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz (UrhWissG) vom 01. September 2017 tritt ab Anfang März 2018 zunächst für fünf Jahre in Kraft und beinhaltet einige grundlegende Reformen. Die Lektüre des Leitfadens ist sehr zu empfehlen.

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CC – BY – SA – Nutzung von Creative Commons Lizenzen

Wie können Creative Commons Lizenzen genutzt werden?

Für die Veröffentlichung von selbsterstellten Texten, Bildern oder Musik bietet diese neuere Form der Lizensierung den Vorteil der leichteren Verbreitung der Inhalte. Man kann mit der CC-Lizenz anderen (Dritten) die Nutzung erlauben und dabei sehr detailiert die Bedingungen bestimmen. Das ist z.B. bei der Erstellung von freien Lehrmaterialien (OER) eine wichtige Grundlage.

Hierzu ist ein Leitfaden erschienen:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cd/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf

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Vortragsvideo aus Osnabrück zum Rahmenvertrag zu §52a

In einem sehr anschaulichen Video erklärt Dr. Thelen von der Universität Osnabrück die zur Zeit bestehenden Probleme der Universitäten mit dem neuen Rahmenvertrag zu §52a zur Nutzung von Sprachwerken und warum viele Universitäten diesem Vertrag nicht beitreten.
(Video: https://youtu.be/FhQ5UADV6RE)

Der Vortrag basiert auf den Erfahrungen des Pilotprojektes der Universität Osnabrück zur Einzelvergütung von Sprachwerken. Die Schwierigkeiten liegen u.a. bei ungeklärten Rechtsfragen (z.B. Distributionswege, Fristen, Verlagsangebote) und der Verhältnismäßigkeit (Aufwand/Kosten) bei der Erfassung der Werke. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass es zu einer deutlichen Mehrbelastung von Lehrenden durch administrative Tätigkeiten führt und auch der Aufwand für die Studierenden erheblich ansteigt, wenn der Rahmenvertrag in dieser Form Anwendung findet.